Schön, wenn sie erledigt ist
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Die Steuerklärung

So funktioniert’s reibungslos

Jedes Jahr steht die mehr oder weniger unliebsame Steuererklärung an. Damit Sie diese in einem Rutsch ausfüllen können, hier ein paar organisatorische Tipps dazu.

Einreichefrist ist der 31. März des aktuellen Jahres. Können Sie nicht alle nötigen Dokumenten bis dahin zusammentragen oder die Erklärung ausfüllen, reichen Sie eine Fristverlängerung ein. So haben Sie mehr Luft, die Steuern zu erledigen.

 

Die Vorbereitung
Richten Sie zuerst alle benötigten Unterlagen, damit Sie diese mittendrin nicht noch zusammensuchen müssen. Was dazu gehört ist:

  • Lohnausweis(e), Belege über Arbeitslosenversicherungstaggelder, Erwerbsausfallentschädigungen und/oder Rentenzahlungen
  • Endjahresbank- und -postkontoauszüge
  • Wertschriften
  • Quittungen der Kinderkrippe
  • Belege für Arbeitswegkosten und auswärtige Verpflegung
  • Belege über Weiterbildungskosten
  • Quittungen Ihrer Spenden
  • Belege für die selbst bezahlten Krankheitskosten
  • Belege über den Liegenschaftsunterhalt, Umbauten und Mieteinnahmen
  • Belege für Einzahlungen an die Säule 3a
  • Belege über Schulden
  • die Vorjahressteuererklärung
  • die letztjährige definitive Veranlagung
  • evtl. Beleg für Unterhaltszahlungen

 

Die Steuererklärung ausfüllen

  • Füllen Sie erst die Zusatzformulare aus und übertragen Sie die Saldi in die dafür vorgesehenen Felder auf der Steuererklärung.
  • Gehen Sie nun Punkt für Punkt die Steuererklärung durch und füllen Sie die nötigen Felder aus.
  • Sichten Sie dazu auch die Steuererklärung vom letzten Jahr und die Abrechnung der Steuerbehörde. Dort sehen Sie, was gestrichen oder bewilligt wurde.
  • Ist etwas unklar, nehmen Sie die beiliegende Anleitung zu Hilfe. Dort werden alle Punkte einzeln erklärt. Sind Sie immer noch unsicher, kontaktieren Sie das zuständige Steueramt und fragen Sie nach.

 

Zu beachten gilt es

  • Lotteriegewinne sind in der Steuererklärung aufzuführen.
  • Wenn Sie bei Abzügen effektive Kosten, statt die Pauschalen abziehen, müssen Sie diese auflisten und belegen.

 

Die Einschätzung
Einige Monate nach der Einreichung erhalten Sie die Einschätzung vom Steueramt. Vergleichen Sie die Zahlen auf Ihrer Steuererklärung und dem Einschätzungsentscheid, ob der richtige Familienstand und die richtige Konfession angegeben sind.

 

Uneinigkeiten
Sind Abzüge gestrichen worden oder gibt es sonstige Punkte, mit denen Sie nicht einverstanden sind, melden Sie sich beim Steueramt und fragen Sie nach dem Grund. Können Sie die Unklarheiten klären, tiptop. Wenn nicht, haben Sie in den meisten Kantonen 30 Tage Zeit, um schriftlich Einsprache zu erheben. Danach ist die Einschätzung verbindlich und die definitive Rechnung wird erstellt.

 

Wenn Sie lieber elektronisch arbeiten, können Sie die Steuerklärung auch elektronisch einreichen. Die Software können Sie im Internet herunterladen oder eine CD-Rom bei Ihrem Steueramt beziehen.

 

Hier finden Sie Tipps vom Beobachter.

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