Ein Ferienjob macht Spass und bringt Sackgeld
© Le Moal Olivier, 123rf.com

Ein Ferienjob fürs Sackgeld oder mehr

Worauf ist zu achten?

Jugendliche, die während den Sommerferien Geld verdienen möchten, können dies mittels eine Ferienjobs machen. Bei der Auswahl gibt es aber einige Punkte zu beachten.

Diskutieren Sie mit Ihrem Kind, welche Ferienjobs in Frage kommen. Soll es spassig sein, geht es „nur“ ums Sackgeld oder kann die Beschäftigung schon ein erster Einblick in eine spätere Berufsrichtung sein. Wenn Ihr Kind sich zum Beispiel für eine kaufmännische Ausbildung interessiert, sind Jobs in eben solchen eine tolle Gelegenheit zum Schnuppern.

Offene Stellen finden Sie und Ihr Kind zum Beispiel an Anschlagbrettern in Kaufhäusern, in Zeitungen oder im Internet. Mögliche Jobbörsen sind:

 

Streuen Sie in Ihrem Bekanntenkreis, dass Ihr Kind einen Ferienjob sucht, vielleicht kennt jemand jemanden, der jemanden kennt, der einen Ferienjob zu vergeben hat. Ihr Kind kann auch direkt die favorisierten Betriebe besuchen oder anrufen und nach sich nach Möglichkeiten erkundigen.

Ist ein interessantes Jobangebot erspäht, gilt es ein Bewerbungsdossier zu erstellen. Unterstützen Sie Ihr Kind bei der Erstellung. Der erste Eindruck ist wichtig und da ist das Bewerbungsdossier ein guter erster Vorbote auf ein Gespräch.
In ein Bewerbungsdossier gehören ein aktueller Lebenslauf und ein Motivationsschreiben – warum dieser Job, warum ist Ihr Kind geeignet, wie ist es auf die Stellenausschreibung gestossen? Falls vorhanden, können Sie Kopien von Arbeitszeugnissen von früheren Ferienjobs beilegen.

 

Verdienst
Wie viel in welcher Branche bezahlt wird, ist im Gesamtarbeitsvertrage (GAV) und in den Normalarbeitsverträgen (NAV) geregelt. Branchen- oder ortsübliche Löhne finden Sie online beim Schweizerischen Gewerkschaftsbund (SGB).
Wird kein Lohn vorgeschrieben, gilt ein Bruttostundenlohn von 15 Franken für Jugendliche, die ihre obligatorische Ausbildung noch nicht beendet haben und von 20 Franken pro Stunde für alle anderen nicht speziell qualifizierten ausgebildeten Interessierten.

Achtung: angestellte Personen, die im Stundenlohn angestellt sind, haben einen Ferienanspruch von 10.64 Prozent auf Ihren Lohn. Dieser muss in der Lohnabrechnung ausgewiesen werden. Informieren Sie sich vor Vertragsunterschreibung, ob dieser Zuschlag noch dazu gerechnet wird, oder schon im vorgeschlagenen Lohn enthalten ist.

Klären Sie mit dem neuen Arbeitgeber ebenfalls ab, dass Ihr Kind berufsversichert wird für seine Anstellungszeit. Dann kann’s losgehen.

 

Hier geht’s zur Homepage von ferienjob.ch.

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